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Lichtenfels, 27.01.2023 – Im Januar lud der FADZ Wirtschaftsverband e.V. seine Mitgliedsunternehmen zum Experten-Talk „Fördermittel Forschungszulage“ in das MACHBAR ein. Die beiden Referentinnen Birgit Partheymüller vom FADZ Wirtschaftsverband und Annika Reimund von der studiobeier GmbH aus Michelau erklärten den interessierten Unternehmer:innen anhand des Praxisbeispiels „ROCKfrog“, einem multifunktionalen Sitzmöbel, wie die Forschungszulage beantragt werden kann und welche Erfahrungen sie auf dem Weg dorthin gemacht haben.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die steuerliche Förderung sollte den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.

Der FADZ Wirtschaftsverband möchte den regionalen Unternehmen den Zugang erleichtern
Leider glauben noch immer viele Unternehmen, dass ihre Investitionen in Entwicklungsprojekte nicht förderberechtigt sind oder sie schrecken vor dem Zeitaufwand für Recherche und Antragstellung zurück. Der FADZ Wirtschaftsverband möchte hier gezielt Aufklärungsarbeit leisten und regionale Unternehmen unterstützen, diese Hürde zu überwinden und den Unternehmen somit den Zugang zu Fördermitteln erleichtern. 

„Wenn mir jemand von einem Projekt erzählt und es fallen Sätze wie „das haben wir ausprobiert“ oder „das haben wir so lange getestet, bis es funktioniert hat“ oder auch „das war eine neue Herausforderung für uns“, dann werde ich hellhörig. In diesem Fall gilt es, unbedingt genauer hinzuschauen, ob nicht eine Förderung in Frage kommt“, sagt Birgit Partheymüller, Netzwerkmanagerin beim FADZ.

Aber wofür kann die Forschungszulage denn nun beantragt werden? Grundsätzlich kann man die Forschungszulage für die Entwicklung neuer bzw. verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen erhalten. Wichtig dabei ist, dass die Entwicklung neu bzw. nicht Stand der Technik im eigenen Wirtschaftszweig ist. Und es ist deutlich darzustellen, dass die Entwicklung von der routinemäßigen Arbeit im Unternehmen deutlich abweicht. 

Bei der Klärung der Frage, ob das eigene Entwicklungsprojekt förderfähig ist, sollte der Entwickler sich die Frage stellen: „Kann mein Projekt scheitern?“ Kann diese Frage mit Ja beantwortet werden, deutet auch das auf die Förderfähigkeit hin.

Was unterscheidet nun das Fördermittel Forschungszulage von anderen Fördermitteln? 
Die Forschungszulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden, unabhängig von Größe oder Rechtsform des Unternehmens.

Rückwirkende Beantragung möglich
Abweichend von den bekannten Fördermöglichkeiten ist auch, dass die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden kann. Voraussetzung ist lediglich, dass das Projekt erst nach dem 02.01.2020 gestartet wurde. Diese Herangehensweise verhindert Verzögerungen in der Projektbearbeitung aufgrund von Wartezeiten.

Anschaulich stellten die beiden Referentinnen den Beantragungsprozess von der Klärung der Fragestellung, ob es sich überhaupt um ein förderfähiges Projekt handelt bis zur eigentlichen Antragstellung im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage vor.

Was waren die größten Herausforderungen?
„Das Projekt muss beispielsweise in knappen 800 Zeichen beschrieben werden“, so Annika Reimund von der studiobeier GmbH.  „Wir sind natürlich anfangs mit einer längeren Beschreibung gestartet und haben dann in mehreren Schleifen die Kernpunkte herausgearbeitet.“ 
Diese Schleifen erachtet sie heute als normalen Arbeitsprozess, den man einfach durchlaufen muss. Als wichtigen Erfolgsfaktor stellt sie die Zusammenarbeit mit dem FADZ Wirtschaftsverband heraus. „Für mich war es sehr wichtig, den Blick von außen zu haben, ich betrachte die Zusammenarbeit mit dem FADZ Wirtschaftsverband als entscheidenden Erfolgsfaktor.“

„Und als wir dann bereits drei Wochen nach Antragstellung den positiven Förderbescheid erhielten, haben wir uns natürlich sehr gefreut. Für unser eher kleines Unternehmen ist das ja kein alltäglicher Vorgang und auch keine Selbstverständlichkeit“, so Annika Reimund weiter. „Auch deshalb ist es mir ein Anliegen, meine Erfahrungen mit anderen Unternehmen zu teilen und Ihnen den Anstoß zu geben, sich ebenfalls mit der Thematik auseinanderzusetzen.“ 

Im Anschluss an den Vortrag zeigten die zahlreichen Nachfragen, dass die Forschungszulage Potenzial für viele Unternehmen bietet. „Wir haben für unser Unternehmen bereits in anderen Bereichen Förderungen erhalten, die Forschungszulage war mir bisher allerdings noch nicht bekannt“ so einer der anwesenden Unternehmer. 

Birgit Partheymüller und Annika Reimund zeigten sich sehr zufrieden mit der Beteiligung und dem Erfolg des Experten-Talks. 

Für regionale Unternehmen besteht die Möglichkeit, in einem Termin gemeinsam mit den Ansprechpartnern des FADZ Wirtschaftsverband Entwicklungsprojekte im eigenen Unternehmen zu identifizieren sowie Unterstützung bei der Erarbeitung des eigenen Projektantrags zu erhalten. Interessierte Unternehmer:innen können dazu unter info@fadz-wirtschaft.de einen Termin vereinbaren.